Baugutachter Bruckmühl

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Jens Palfi Bruckmühl
Dipl.-Ing.

Jens Palfi

Bausachverständiger und Baugutachter

Hocheckstraße 14
83052 Bruckmühl
Tel: 08062 777 90 20
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Qualifikation

  • Diplom Bauingenieur
  • Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Beratender Ingenieur (BayIkaBau)
  • Bauvorlageberechtigung i.S.d. Art. 61 (3) BayBO
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bruckmühl steht Ihnen Dipl.-Ing. Herr Jens Palfi als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Jens Palfi kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bruckmühl, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bruckmühl kommen bzw. sich nicht in Bruckmühl auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bruckmühl - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Bruckmühl ist ein Markt im oberbayrischen Landkreis Rosenheim und gehört zum Amtsbezirk Rosenheim im Landgerichtsbezirk. Die Gemeinde liegt im Mangfalltal, diese wird von dem ca. 58 km langen Nebenfluss durchflossen. 

Zu Bruckmühl gehören 45 Gemeindeteile. Bruckmühl hat fünf Nachbargemeinden: 

  • Bad Aibling
  • Tuntenhausen
  • Baiern
  • Feldkirchen-Westerham
  • Irschenberg 

Nach Rosenheim sind es ca. 18 Kilometer von Bruckmühl aus, zur Anschlussstelle Irschenberg der Bundesautobahn 8 ca. 9 Kilometer und zur Landeshauptstadt München 43 Kilometer. An der Mangfalltalbahn existieren vier Bahnhöfe im Gemeindegebiet.

Der Name Bruckmühl leitet sich aus zwei auch im Wappen sichtbaren Merkmalen der Gemeinde ab. Einmal handelt es sich um die stilisierte Brücke (Bruck) und des Weiteren, um das ebenfalls erkennbare Mühlrad (mühl). 

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus: 

Rathausplatz
83052 Bruckmühl

Bauamt:

Rathausplatz 4
83052 Bruckmühl

Amtsgericht:

Hofberg 5
83043 Bad Aibling

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