Kostenschätzung Umbau & Modernisierung - Bruckmühl
Planen Sie eine Modernisierung oder einen Umbau und benötigen eine professionelle Kostenschätzung für die Bank? Mit Bauexperts, Ihrem bundesweiten Partner für Sachverständigen-Dienstleistungen, erhalten Sie flexibel und kosteneffizient eine präzise Schätzung der Umbau- oder Modernisierungskosten.
Plausibilitätsprüfung durch einen Bauexperts-Sachverständigen
Für nur 199,00 Euro (inkl. MwSt.) können Sie Ihre selbst erstellte Kostenschätzung von einem erfahrenen Bauexperts-Sachverständigen auf Plausibilität überprüfen lassen. Sie erhalten eine unterschriebene und gestempelte Kostenschätzung, die bei Banken und Finanzierungsinstituten anerkannt ist.
Wozu brauche ich eine Plausibilitätsprüfung meiner Kostenschätzung?
Selbst erstellte Kostenschätzungen für Modernisierungsmaßnahmen können von den tatsächlichen Kosten erheblich abweichen. Wir empfehlen daher eine Plausibilitätsprüfung durch einen unserer Sachverständigen.
Vorteile einer Plausibilitätsprüfung:
- Sicherheit: Gewährleistung der Genauigkeit Ihrer Daten.
- Zuverlässigkeit: Reduzierung des Risikos von erheblichen Kostenabweichungen.
- Kostendetails: Detailliertere Aufstellung aller Kosten.
- Anerkennung durch die Bank: Erhöhte Akzeptanz und Vertrauen der finanzierenden Bank in Ihre Kostenschätzung.
Tipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Modernisierungsrechner für eine Kosteneinschätzung!
Sie können unseren kostenlosen Modernsierungsrechner für eine sofortige Kostenschätzung Ihrer geplanten Modernisierungsmaßnahmen nutzen. Das Ergebnis der Kostenschätzung kann unser Sachverständiger gemeinsam mit Ihnen durchgehen und für die Plausibilitätsprüfung nutzen. Sie erhalten eine unterschriebene und gestempelte Kostenschätzung, die bei Banken und Finanzierungsinstituten anerkannt ist.
Zum Modernsierungsrechner
Musterbeispiel für Kostenschätzung einer Modernisierung
Sie können hier ein Musterbeispiel für eine Kostenschätzung herunterladen, die Sie bei einer Plausibilitätsprüfung durch unseren Sachverständigen erhalten.
Download PDF-Musterbeispiel (555 KB)
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, bis ich die Kostenschätzung erhalte?
Bei der Plausibilitätsprüfung durch einen Sachverständigen dauert es in der Regel 1-2 Werktage, bis Sie eine geprüfte Kostenschätzung erhalten.
Ist die Kostenschätzung für die Bank geeignet?
Ja, die Kostenschätzungen, die durch einen Bauexperts-Sachverständigen geprüft und unterschrieben wurden, sind banktauglich und erfüllen alle Anforderungen.
Wie erstellt man eine Kostenschätzung?
Die Grundlage für eine Kostenschätzung ist ein Kostenrahmen in Anlehnung an die DIN 276. Die Gesamtkosten werden in einzelne Kostengruppen aufgeteilt. Der DIN-Kostenrahmen umfasst grundsätzlich 8 Kostengruppen, jeweils mit einer Gliederungstiefe von drei Ebenen. Bei der Kostenschätzung wird lediglich die erste Ebene relevant.
Wie genau ist eine Kostenschätzung?
Bei der Kostenschätzung bedienen wir uns statistischen Daten aus bereits realisierten Vorhaben. Wie der Begriff Kostenschätzung schon verdeutlicht, geht es in diesem Schritt der Kostenermittlung mehr um eine Schätzung, weniger um eine exakte Berechnung. Je weiter Sie in die einzelnen Stufen der Kostenermittlung vorstoßen, umso genauer wir die Genauigkeit. Mit der Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung wird eine Genauigkeit von +/- 30 % erzielt. Die Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung weißt eine Genauigkeit von +/- 20 % auf. Der Kostenanschlag im Rahmen der Ausschreibung hat eine Genauigkeit von etwa +/- 10 %.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung?
Bei der Kostenschätzung handelt es sich um eine Schätzung der zu erwartenden Baukosten, während die Kostenberechnung eine angenäherte Kostenermittlung darstellt. Die Kostenfeststellung am Ende des Projekts auf Grundlage der Abrechnung ermittelt die tatsächlichen Kosten. Der Toleranzrahmen ist bei der Kostenschätzung mit bis zu +/- 30 % am größten.
Wann macht man eine Kostenschätzung?
Die Kostenschätzung macht deutlich, welche Kosten zu erwarten sind. Kostentransparenz hilft dabei, in einem frühen Stadium zu entscheiden, ob sich der Bau lohnt. So gelingt es schon früh, Aufwand und Kosten in etwa abzuschätzen. Für die Finanzierung der Kosten ist immer eine Kostenschätzung durch eine qualifizierte Person erforderlich.
Bieten Sie auch einen Vor-Ort Service an?
Selbstverständlich! Falls Sie eine detaillierte Kostenschätzung nach DIN 276 direkt vor Ort benötigen, kommt einer unserer bundesweiten Bauexperts-Sachverständigen zu Ihrer Immobilie, nimmt alle relevanten Details auf und erstellt eine umfassende Kostenschätzung. Unser Full-Service wird transparent nach Stunden abgerechnet – 160,00 Euro (inkl. MwSt.) pro Stunde.
-
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bruckmühl, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bruckmühl kommen bzw. sich nicht in Bruckmühl auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Bruckmühl - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Bruckmühl ist ein Markt im oberbayrischen Landkreis Rosenheim und gehört zum Amtsbezirk Rosenheim im Landgerichtsbezirk. Die Gemeinde liegt im Mangfalltal, diese wird von dem ca. 58 km langen Nebenfluss durchflossen.
Zu Bruckmühl gehören 45 Gemeindeteile. Bruckmühl hat fünf Nachbargemeinden:
- Bad Aibling
- Tuntenhausen
- Baiern
- Feldkirchen-Westerham
- Irschenberg
Nach Rosenheim sind es ca. 18 Kilometer von Bruckmühl aus, zur Anschlussstelle Irschenberg der Bundesautobahn 8 ca. 9 Kilometer und zur Landeshauptstadt München 43 Kilometer. An der Mangfalltalbahn existieren vier Bahnhöfe im Gemeindegebiet.
Der Name Bruckmühl leitet sich aus zwei auch im Wappen sichtbaren Merkmalen der Gemeinde ab. Einmal handelt es sich um die stilisierte Brücke (Bruck) und des Weiteren, um das ebenfalls erkennbare Mühlrad (mühl).Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Rathausplatz
83052 Bruckmühl
Bauamt:Rathausplatz 4
83052 Bruckmühl
Amtsgericht:Hofberg 5
83043 Bad Aibling